Generelles zu Prüfungen

Aktuelle Prüfungsphase

Und noch einmal etwas Generelles

aus gegebenen Anlass möchte ich Sie darauf hinweisen, dass in den seit 2012 erlassenen Prüfungs- und Studienordnungen für alle Studiengänge die Anzahl der Versuche für Leistungsnachweise und Prüfungsvorleistungen beschränkt wurde. Diese dürfen, wie nicht bestandene Prüfungen, nur zweimal wiederholt werden. Die zweite Wiederholungsprüfung ist immer von zwei Prüfern zu bewerten.

Auszug aus der Prüfungs- und Studienordnung Bachelor Elektro- und Informationstechnik vom 06.06.2012

  • 19 Wiederholung von Prüfungen und Leistungsnachweisen

(1) Nicht bestandene Prüfungen können mit Ausnahme von Bachelorarbeit und deren Kolloquium (s. Abschnitt V) zweimal wiederholt werden. Eine zweite Wiederholungsprüfung ist grundsätzlich von zwei Prüfern gemäß § 7 Absatz 1 zu bewerten.

(2) Leistungsnachweise können zweimal wiederholt werden. Im Falle einer zweiten Wiederholung muss diese von zwei Prüfungsberechtigten bewertet werden.

Diese Regelung gilt für alle ab 01.10.2012 immatrikulierten Studenten im Direktstudium (Bachelor und Master) und für die Studenten der Masterstudiengänge im Fernstudium.

Für die Bachelorstudiengänge im Fernstudium ist die Anzahl der Versuche von Leistungsnachweisen nicht beschränkt, da die Prüfungs- und Studienordnungen aus dem Jahr 2008 sind.


An- und Abmeldung von Prüfungen

Aus immer wieder gegebenem Anlass:
Anmeldungen zu Prüfungen und Abmeldungen von Prüfungen erfolgen regelmäßig im QIS. Sollte eine Anmeldung im QIS nicht möglich sein, melden Sie sich bitte per E-Mail bei mir an. Beachten Sie die jeweils in den Prüfungsordnungen gegebenen Fristen für An- und Abmeldung und halten diese Fristen strikt ein. Ich werde Ausnahmen von diesen Fristen nicht akzeptieren. Bei Nichterscheinen zur Prüfung ohne fristgemäße Abmeldung wird die Prüfung als “nicht-bestanden” bewertet.


Prüfungstermine

Prüfungstermine werden an der HSA jeweils von den Prüfungsausschüssen der Fachbereiche festgelegt und auf der Seite der Abteilung für studentische Angelegenheiten (hier) unter Prüfungstermine  offiziell angekündigt. Sie haben (grundsätzlich) einen Anspruch auf zwei Prüfungstermine pro Jahr. Üblicherweise biete ich jede Prüfung dreimal pro Jahr an. Bitte haben Sie Verständnis dafür, daß ich nur in seltenen Ausnahmefällen weitere Termine anbieten kann.

Sollten Sie – aus welchen Gründen auch immer – einen weiteren Termin benötigen, bin ich – im Rahmen meiner zeitlichen Möglichkeiten – bereit für mehr als zehn Studierende einen weiteren Termin zu planen. ABER: dies ist ein Entgegenkommen meinerseits und begründet keinen Anspruch. Wenn es geht, geht es. Wenn nicht eben nicht.