Beschluss des Senats der Hochschule – Prüfungsfreiversuch

Hallo Zusammen,

hiermit leite ich Ihnen eine Mitteilung des Vizepräsidenten für Studium und Lehre Herrn Prof. Kaftan zur Info weiter.

Auszug aus dem Senatsprotokoll vom 24.06.2020:

„ Mündliche und schriftliche Prüfungen (Klausuren), die im Prüfungszeitraum des Sommersemesters 2020 nicht bestanden werden, gelten als nicht unternommen und werden nicht auf die Anzahl an Prüfungsversuchen angerechnet (Freiversuch). Dieses gilt auch für Prüfungen, die aufgrund der Ausnahmeregelungen für Studium und Lehre des Präsidiums der Hochschule Anhalt vom 16.03.2020 einschließlich seiner Ergänzungen nicht mehr in der zweiten Prüfungsphase des Wintersemesters 2019/2020 durchgeführt werden konnten. Dies gilt nicht für Abschlussarbeiten und das Kolloquium. Betrugsversuche werden nicht als Freiversuche gewertet.“